Immer noch besteht für die Anleger Unsicherheit bzgl. ihrer Spareinlagen. Die Finanzkrise und zahlreiche Bankeninsolvenzen haben nachhaltig zu dieser Verunsicherung beigetragen. Zum 01.01.2011 wurde der Anlegerschutz weiter erhöht und man kann nur hoffen, das Vertrauen der Anleger möge zurückkehren.
Die Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung innerhalb der EU wurde auf 100.000 Euro verdoppelt und die 10% Selbstbeteiligung für Kunden der insolventen Banken abgeschafft. Diese Regelungen gelten demzufolge auch in Deutschland und für in Deutschland ansässige Banken. Geregelt wird die Zahlung der gesetzlichen Ausfallsummen in Deutschland von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, welche vom Bundesfinanzministerium mit dieser Aufgabe betraut ist.
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Sicherheit EU Banken
Alle Mitgliedsländer der EU haben die neue EU Richtlinie umgesetzt, welche nach der Finanzkrise beschlossen wurde. Wie die EDB in Deutschland gibt es z.B. auch in den Niederlanden (Credit Europe, ABN Amro), Estland (BIGBANK), Österreich (VTB, Denizbank) eine staatliche Institution, welche im Ernstfall einer Bankenpleite die Ansprüche der privaten Anleger bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Kunde reguliert.
Bundesverband deutscher Banken
Über die EU Regelung hinaus gibt es den bankeneigenen Einlagensicherungsfond, ein Schutzschild welches vom Bundesverband deutscher Banken aus organisiert wird. Dadurch sind Spareinlagen der Mitglieder zusätzlich bis zu einer Höhe von 30% des Kapitals der Bank je Kunde abgesichert. In Stufen (2015, 2020, 2025) sinkt dieser Prozentsatz. Das muß nicht mit weniger Sicherheit für die Anleger verbunden sein, denn die Eigenkapitalwerte können steigen.
Eine Vielzahl Banken ist Mitglied im Bundesverband deutscher Banken und kann so eine 100% Sicherheit auf Tagesgeld-, Festgeld- und Sparkonten garantieren. Seit September 2011 ist auch die Bank of Scotland Mitglied im Bundesverband.
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Aktuelle Sicherungsgrenzen 2013
Wie hoch der gesetzliche Schutz und der Weitergehende über die Mitgliedschaft im Bundesverband genau ist, haben wir in der folgenden Tabelle zusammengestellt. Daraus erkennt der Anleger, dass bei deutschen Konten die Bedenken unbegründet sind. Dennoch sollten sich die Anleger genau informieren. Die Sicherungssumme gilt je Kunde!
Die Kunden deutscher Sparbanken sind meist zweistufig abgesichert, gesetzlich ab 2011 mit bis zu 100.000 € und bankenintern bei Mitgliedschaft im Bundesverband meist in Mio. oder Mrd. Höhe pro Kunde. Bedenken um das Geld auf deutschen Sparkonten sind unbegründet. Vorsicht ist bei nicht EU Ländern geboten. Hier sollte man genauer hinsehen.













































