Deutsche Handelsbank Bank – Festgeld / Einlagensicherung
Die Deutsche Handelsbank AG richtet sich mit ihren Bankprodukten und Dienstleistungen vorwiegend an Geschäftskunden. Dabei stehen vor allem E-Commerce-Unternehmen mit reinem Onlinegeschäft im Fokus. Im Gegensatz dazu steht die Ausrichtung der Mutterbank, der Deutsche Kontor Privatbank AG, einer exklusiven Bank für Vermögensverwaltung, die von Mitgliedern der Unternehmerfamilie Reimann gegründet wurde.
Zur Kapitalbeschaffung für die von der Deutschen Handelsbank AG angebotenen Working-Capital-Finanzierungen dient u.a. das Einlagengeschäft mit Privatkunden. Interessant dabei, dass die Verwaltung der Festgeldkonten nicht in Eigenregie erfolgt, sondern auf die Services der SWK Bank aus Bingen am Rhein zugegriffen wird. IT-Infrastruktur und Softwarelösungen der SWK werden auch von anderen Banken wie der CreditPlus Bank AG, der Crédit Agricole oder von Klarna genutzt, zu deren Hauptgeschäftsbereichen nicht unbedingt das Festgeldgeschäft zählt.
Ab 10.000 Euro bis zu 100.000 Euro, dem maximal durch die Mitgliedschaft der Deutschen Handelsbank bei der EDB abgesicherten Betrag, lässt sich in 5 Festgeldlaufzeiten Geld ansparen. Das Festgeld über 1 Jahr und das Festgeld über 2 Jahre sind dabei die attraktivsten Zeiträume mit den höchsten Zinsen.
Die Zinsen werden bei mehrjährigen Anlagen kapitalisiert und mit Zinseszinsen dem Festgeldkonto gutgeschrieben. Die Auszahlung der Zinsen kann wahlweise jährlich oder nach Ende der Festgeldanlage erfolgen. Nicht ganz up to date ist die Abfrage des Kontostandes. Dieser lässt sich nur telefonisch unter Nutzung des eigenen Telefonpasswortes anfra
Festgeld Deutsche Handelsbank Ag
Die Deutsche Handelsbank AG bietet für Privatkunden ein Festgeldkonto ab einer Mindestanlage von 10000 € an. Bis zu 0,00 % p.a. Zinsen sind bei Laufzeiten zwischen 6 Monaten und 4 Jahren möglich. Es lassen sich max. 100000 € anlegen.
- sichere und vertrauenswürdige deutsche Bank
Festgeld Deutsche Handelsbank
Steuern:
Die Zinserträge von deutschen Privatanlegern sind kapitalertragssteuerpflichtig und unterliegen zudem dem Solidaritätszuschlag (+ggf. Kirchensteuer). Der Abzug von Abgeltungssteuer + Soli vom Zinsertrag lässt sich per Freistellungsauftrag freistellen.