Einlagensicherung – Sparkonto Vergleich https://www.sparkonto.org Infoportal zum Thema Sparkonten. Kein Geld verschenken! Das Sparkonto im Vergleich. Fri, 05 Jan 2024 06:44:48 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.5.2 Sicherungsgrenzen der Banken 2024 – Einlagensicherung deutsche Banken und Auslandsbanken / Einlagensicherungsfonds https://www.sparkonto.org/einlagensicherung-grenzen-2024/ https://www.sparkonto.org/einlagensicherung-grenzen-2024/#comments Mon, 17 Jan 2011 09:41:06 +0000 https://www.sparkonto.org/?p=188

Anlegerschutz - Sicherungsgrenzen 2024
Sicherungsgrenzen 2024

Stufe 1 = gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland.

Für Anleger besteht aktuell Unsicherheit bzgl. ihrer Spareinlagen. Erst die Finanzkrise mit zahlreiche Bankeninsolvenzen und später die Coronakrise haben nachhaltig zu dieser Verunsicherung beigetragen. Was gilt aktuell? Die Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung innerhalb der EU wurde 2011 auf 100.000 Euro / je Kunde verdoppelt und die vorher geltenden 10 % Selbstbeteiligung für Kunden der insolventen Banken abgeschafft.

Hier sehen Sie die aktuellen Sicherungsgrenzen der einzelnen Banken » 

Wie schnell erfolgt die Entschädigung?

Geregelt wird die Zahlung der gesetzlichen Ausfallsummen in Deutschland von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, welche vom Bundesfinanzministerium mit dieser Aufgabe betraut ist. Seit 01.06.2016 müssen die Kunden innerhalb von 7 Werktagen über das Geld verfügen können. Das gilt seit 2022 nicht nur für den deutsche Entschädigungseinrichtung, sondern auch für die zuständigen Landessicherungsfonds bei einer Anlage im Ausland. Also auch die französische Einlagensicherung muss z.B. Kunden der Renault Bank im „unwahrscheinlichen“ Fall einer Bankenpleite innerhalb von 7 Tagen entschädigen.

Weitere Infos zur Edb.

Rechtsanspruch auf Entschädigung existiert nicht.

Die EDB selbst finanziert sich nicht wie vielfach angenommen aus Steuergeldern, sondern durch Mitgliedsbeiträge der Banken. Der deutsche Staat gab während der Finanzkrise lediglich ein Versprechen zur vollständigen Absicherung der Spareinlagen von deutschen Anlegern bei inländischen Banken ab.

Stufe 2 – zusätzliche Absicherung durch Bundesverband deutscher Banken – freiwillige Mitgliedschaft

Über die EU-Regelung hinaus gibt es den bankeneigenen deutschen Einlagensicherungsfonds, ein Schutzschild welches vom Bundesverband deutscher Banken aus organisiert wird. Dadurch sind die Spareinlagen der Banken die Mitglied im Verband bis Ende 2024 zusätzlich zur 100.000 Euro Absicherung pro Kunde durch die EDB bis zu einer Höhe von 15 % des Kapitals der Bank je Kunde abgesichert.

Die Sicherungsgrenze je Kunde beträgt:

  • bis zum 31. Dezember 2024 – 15 %
  • und ab dem 1. Januar 2025 – 8,75 % des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank

Eine Vielzahl deutscher Banken ist Mitglied im Bundesverband deutscher Banken und kann so eine 100% Sicherheit auf Tagesgeld-, Festgeld- und Sparkonten für die allermeisten Kunden garantieren. Weitere Infos zum Bundesverband deutscher Banken. Seit 01.01.2023 läuft jedoch eine Reformierung der Sicherungsgrenzen beim Bundesverband deutscher Banken, welches mit der stufenweisen Reduzierung des Anlegerschutzes verbunden ist.

Bei den Sicherungsbeträgen gibt es folgende Deckelung bzw. Obergrenzen:

  • Ab 1. Januar 2023: 5 Millionen Euro Schutzumfang für private Sparer und 50 Millionen Euro Schutzumfang für Unternehmen
  • Ab 1. Januar 2025: 3 Millionen Euro Schutzumfang für private Sparer und 30 Millionen Euro Schutzumfang für Unternehmen
  • Ab 1. Januar 2030: 1 Million Euro Schutzumfang für private Sparer und 10 Millionen Euro Schutzumfang für Unternehmen

Ausländische Banken mit Zweigniederlassung in Deutschland.

NIBC, ABN Amro, Renault Bank, Bank of Scotland um nur einige zu nennen haben Zweigniederlassungen bzw. Filialen in Deutschland, über die meist online Sparprodukte angeboten werden. Im Entschädigungsfall ist jedoch der landeseigene – also niederländische oder französische Sicherungsfonds zuständig. Das konnte bisher für deutsche Anleger schon aufgrund der Sprachbarriere Umstände bereiten. Mit dem seit 3. Juli 2015 neu aufgelegten Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG) haben es die deutschen Anleger im Pleitefall einer ausländischen Bank mit Zweigniederlassung in Deutschland einfacher. Die Anmeldung der Ansprüche und auch die Auszahlung der Entschädigungen übernimmt jetzt das deutsche Einlagensicherungssystem – de facto die EDB. Das Geld kommt nach wie vor vom ausländischen Sicherungsfonds.

Wie ist die Absicherung bei Vermittlern wie WeltSparen geregelt?

Bei der Auslandsanlage über Zinsbroker wie WeltSparen und Zinspilot ist zu beachten, dass die Auszahlung der Entschädigungssumme in Landeswährung erfolgt und beim Transfer auf eine Euro-Konto des deutschen Kunden Wechselkursgebühren und Wechselkursrisiken entstehen können. Zudem erfolgt die Kommunikation mit dem Sicherungsfonds oft in Landessprache, was den Prozess der Entschädigung zudem erschweren kann.

Hinweis zur Risikoanalyse: Die Marktplätze WeltSparen und Zinspilot bieten Auslandsfestgelder mit hohen Zinsen in Malta, Kroatien, Bulgarien und weiteren Ländern. Doch Festgeld ist nicht automatisch sicher und die 100.000 Euro Sicherungsgrenze nach EU-Richtlinie sagen nichts darüber aus, wie kapitalstark der zuständige Landessicherungsfonds aufgestellt ist. Wir raten zu einer Risikoeinschätzung der Geldanlage die Länderratings und sofern vorhanden die Ratings für die einzelnen Banken heranzuziehen. Lesen Sie dazu den Artikel Risikoeinschätzung mit Ratings.
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