Amsterdam Trade Bank – Bankeninformation / Einlagensicherung / Festgeld / Tagesgeld
Die ATB - Amsterdam Trade Bank wurde 1994 gegründet und ist seit 2001 eine Tochter der russischen Alfa-Bank Gruppe. Der Hauptsitz befindet sich in Amsterdam in den Niederlanden. Die Sparprodukte werden jedoch auch in Deutschland und Österreich unter dem Schutz der niederländischen Einlagensicherung angeboten.
Bei den Eigentumsverhältnissen naheliegend, liegt ein Spezialgebiet der ATB in der Finanzierung von Projekten, die in Zusammenhang mit Handelsbeziehungen zu Russland stehen. Dieses durch die EU-Sanktionen unwägbare und risikoreiche Geschäftsfeld führte zu einer Herabstufung des ATB Ratings durch Moodys auf B2 mit der Ankündigung, die Bank ganz aus dem Rating herauszunehmen.
Wir bei vielen Tagesgeldern aus den Niederlanden üblich, gibt es auch beim ATB Tagesgeld keine Unterschiede beim Zinssatz zwischen Neu- und Bestandskunden. Es handelt sich somit um faire und transparente Bankprodukte mit im Vergleich zu deutschen Sparprodukten hohen Zinsen. Da die Bank keine Niederlassung unter deutscher Bankenlizenz betreibt, können Kunden keinen Freistellungsauftrag stellen. Die Zinserträge aus Tagesgeld- und Festgeldeinlagen werden brutto ausbezahlt und sind im Rahmen der deutschen Einkommenssteuererklärung zu deklarieren.
Bei einer Bilanzsumme von 1,1 Mrd. Euro machte die ATB 2016 einen Nettogewinn von 4,2 Mio. Euro.
Festgeld Amsterdam Trade Bank
Die Amsterdam Trade Bank bietet für Privatkunden ein Festgeldkonto ab einer Mindestanlage von 5000 € an. Bis zu 0,70 % p.a. Zinsen sind bei Laufzeiten zwischen 3 Monaten und 5 Jahren möglich. Es lassen sich max. 100000 € anlegen.
- monatliche Zinsgutschriften mit Zinseszinseffekt
- Auszahlung am Laufzeitende, keine automatische Verlängerung
- Zur Eröffnung Kopie Personalausweis erforderlich
Festgeldzinsen 28.02.2021
Antrag
Festgeld ATB Festgeld
Alfa-Bank Gruppe

Steuern:
Die Zinserträge von deutschen Privatanlegern sind kapitalertragssteuerpflichtig und unterliegen zudem dem Solidaritätszuschlag (+ggf. Kirchensteuer). Es ist nicht möglich, einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Die Zinserträge sind vom deutschen Anleger selbst in der Anlage KAP bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben.