Dürfen Eltern an’s Sparkonto der Kinder?

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Eltern Zugriff auf Geld der Kinder erlaubt?Ein Kindersparkonto oder das gute alte Sparbuch kann von den Eltern für ein eigenes Kind angelegt werden. Als Konto- oder Sparbuchinhaber ist das Kind eingetragen. Die Eltern haben als zweite Kontoinhaber und Verfügungsberechtigte die alleinige Vollmacht, können Beträge einzahlen und sich auch Geld aus dem Guthaben auszahlen lassen. Bei gemeinsamem Sorgerecht haben beide Elternteile Zugriff, wie diese auch beide bei der Beantragung des Sparkontos unterschreiben müssen.

Ist es den Eltern erlaubt Geld abzuheben?

Rechtlich ist das angesparte Geld und anfallende Zinsen dem Kind zugeordnet. Eine vom Gesetzgeber gewollte Schutzfunktion, die mit Einschränkungen für die Eltern verbunden ist. Der normale Unterhalt darf nicht vom Sparkonto des Kindes gepuffert werden. Extra Ausgaben im Sinne und zugunsten des Kindes wie der Erwerb des Führerscheines oder berufsvorbereitende Kurse können hingegen aus dem Guthaben der Kinderkonten bestritten werden.

Eltern müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass ein Kinderkonto nicht wie das eigene Geld behandelt werden kann. So ist ein Umschichten auf ein momentan besseres Tagesgeldkonto der Eltern nicht erlaubt und im Sinne des Gesetzgebers.

Eltern sollten sich dessen bewusst sein, dass die Verfügungsberechtigung kein Freibrief ist.

Herkunft des Geldes ist von Bedeutung.

In Urteilen immer wieder zu lesen, ist es ebenfalls von Bedeutung, von wem das eingezahlte Geld stammt. Haben Paten und Verwandte eingezahlt, so kann es den Eltern gerichtlich untersagt werden, aus dem Sparguthaben des Kindes zu verfügen.

Fallbeispiel

Das Landgericht Coburg hat 2010 einen Fall verhandelt, bei dem der Vater Geld vom Sparbuch der Tochter abgehoben hatte. Das Guthaben war fast ausschließlich durch Einzahlungen aus dem Erhalt von Geldgeschenken für das Kind, Geburtstagen, Weihnachten etc. angespart wurden. Die Begründung des Vaters, er habe das Geld wieder für Anschaffungen für die Tochter verwenden wollen, wurde vom Gericht abgewiesen. Nach Meinung des Gerichtes steht es nur der Tochter zu, über das Geld zu verfügen.

Fazit: Natürlich ist es nicht abwegig, in Einvernehmen mit den Kindern, Geld vom Kinder Sparkonto (egal ob Fest- oder Tagesgeld) für eine das Kind betreffende Investition zu verwenden. Bei Familien mit knappem Budget und mehreren Kindern ist gerade der Führerschein eine schwer finanzierbare aber notwendige Investition. Der Familienrat sollte gemeinsam entscheiden, ob Geld vom Sparkonto des Kindes für eine Ausgabe verwendet werden sollte. Wird nicht miteinander kommuniziert, droht wie im beschriebenen Fall Ärger vor Gericht.

Informieren Sie sich über alle Möglichkeiten beim Sparen für Kinder in unserer Übersicht.

 

Bildquelle: © WS-Design fotolia.com

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