Geschäftsfähigkeit und Kinderkonten

von aktualisiert am:

Eltern stehen in der Verantwortung, ihre Kinder an den Umgang mit Geld langsam und behutsam heranzuführen. Im Zusammenhang mit Kinderkonten und dem Sparen für Kinder sind auch die gesetzlichen Regelungen von Interesse.

Eng in Verbindung mit der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit steht der BGB Paragraph 106. Kinder unter 18 Jahren sind nicht voll geschäftsfähig. Sie dürfen keine Verträge, z.B. einen Kontovertrag, eigenständig abschließen. Es ist dazu immer die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Paragraf 110 schafft jedoch eine kleine Ausnahme für den Altersbereich der 7-18-Jährigen, wie wir später erläutern.

Kinder unter 7 Jahre – nicht geschäftsfähig.

Sie dürfen keine Verträge abschließen, auch keine Kaufverträge. Geregelt ist das im BGB Paragraph 104. Wer das 7. Lebensjahr nicht vollendet hat, fällt unter diese Regelung. Sofern die Bank die Möglichkeit bietet, ein Konto auf den Namen des oder der Kinder einzurichten, bleibt dem Kind der Zugriff verwehrt. Eine Geldkarte wird nicht auf den Namen des Kindes ausgestellt. Es ist nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber einschränkt. Kinder in diesem Alter sind noch nicht so weit, selbstbestimmt Geldgeschäfte vorzunehmen.

Die Inhaberschaft für ein Kinder Sparkonto kann jedoch auf den Namen des minderjährigen Kindes oder auch Babys lauten und bringt steuerlich (eigener Freibetrag) Vorteile. Es ist lediglich auf risikoarme, mündelsichere Anlagen zu achten.

  • Inhaberschaft der Kinder unter Vollmacht der Eltern
  • Rechtssicherheit im Falle von Trennungen
  • steuerliche Vorteile (Abgeltungssteuer)
  • kein eigenständiger Zugriff der Kinder möglich

Jugendgirokonto ab 7 Jahren möglich?

Das Beantragen eines Girokontos ist für diesen Altersbereich möglich, sofern es die Bank anbietet. Die Wüstenrot hat mit dem Top Giro Young ein Jugendgiro im Programm. Die Eltern müssen eine separate Erklärung unterzeichnen und haben Kontovollmacht. Im Unterschied zum reinen Kinder Sparkonto für unter 7-Jährige ist den Kids der Zugriff über eine Geldkarte oder VISA Prepaid erlaubt.

  • Inhaberschaft für Kinder unter Vollmacht der Eltern
  • Zugriff mit Geldkarte möglich, sofern es die Bank anbietet

Ob diese Jugendgirokonten zinslich attraktiv genug sind, um auch als Sparkonto zu fungieren, ist im Einzelfall abzuwägen.

Kinder von 7-18 sind eingeschränkt geschäftsfähig.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist für Verträge immer die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten notwendig. In Verbindung mit diesem Gesetz steht der BGB Paragraph 110, der eine Ausnahme beinhaltet. Kaufverträge der Kinder erlangen Gültigkeit, sollte das dafür eingesetzte Geld den Kindern zur freien Verfügung überlassen worden sein. Das ist bei Taschengeld oder einer Ausbildungsvergütung der Fall. Die Verwendung muss jedoch altersangemessen im vernünftigen Rahmen sein.

 

Anmerkung der Redaktion: Natürlich keine Rechtsberatung, welche nach RBerG von uns nicht erfolgen darf. Der Artikel ist (nur) von uns recherchiert.

©2024  | Impressum | Datenschutz | Über uns
Startseite »
Tagesgeld »
Festgeld »
Depot »
Kreditkarte »
Erfahrungen »
Ratgeber »