Nichtveranlagungsbescheinigung für Kind – was ist zu beachten?

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Nichtveranlagungsbescheinigung für KinderAlle Einkunftsarten in Deutschland unterliegen einer Steuer. Dazu zählen auch Einnahmen von minderjährigen Kindern. Im Fall von Einkommen aus Lohn/Gehalt bei Erwachsenen wird die Einkommensteuer in Form von Lohnsteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom Bruttoarbeitslohn direkt einbehalten bzw. durch den Arbeitgeber abgeführt.

Am Jahresende werden alle Einkunftsarten herangezogen. Einnahmen und schon gezahlte Steuern werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung nochmals aufgeführt. Es findet eine endgültige Abrechnung statt. Auf Basis der Einkommensteuertabelle und der jeweiligen Steuerklasse wird festgestellt, ob eine Nachzahlung zu leisten ist oder einer Erstattung vom Finanzamt erfolgt.

Muss für Kinder eine Steuererklärung gemacht werden?

Gehen wir davon aus, die einzigen Einnahmen der Kinder werden aus den Zinserträgen eines Kindersparkontos, einem Tagesgeldkonto, Festgeldkonto für Kinder oder Sparplan erzielt. Bis zu einem jährlichen Zinsertrag von 1.000 Euro sind diese Einnahmen steuerfrei. Das berechnen von 25% Abgeltungsteuer (früher Kapitalertragssteuer) + Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag kann durch Einreichen eines Freistellungsauftrages verhindert werden. Passiert dass nicht rechtzeitig, führt die Bank die Steuer an das Finanzamt ab.

Zinserträge unter 1.000 Euro/Jahr

  • Freistellungsauftrag für die Abgeltungsteuer
  • keine Steuererklärung notwendig

Zinserträge über 1.000 Euro/Jahr

  • Freistellungsauftrag für die Abgeltungsteuer
  • Steuererklärung notwendig

Fazit: Übersteigt der Zinsertrag 1.000 Euro im Jahr, ist es erforderlich, für das Kind eine eigene Einkommensteuererklärung abzugeben. In den meisten Fällen kommt es jedoch aufgrund des niedrigen bzw. bei Kindern nicht vorhandenen Einkommens nicht zum Steuerabzug.

Wann ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Kinder sinnvoll?

Liegen das Einkommen unter dem für die Einkommensteuer geltenden Grundfreibetrag von 11.604 Euro für 2024, fallen dennoch keine Steuern an.

Beispielrechnung

Besteuerung von ZinserträgenDa sich der Grundfreibetrag jährlich erhöht, ergeben sich folgende max. steuerfreien Einkommensgrenzen:

9.984

2017201820192020202220232024
Grundfreibetrag8.820 Euro9.000 Euro9.160 Euro9.4089.98410.90811.604
Sparerfreibetrag1.000 Euro1.000 Euro1.000 Euro1.000 Euro1.000 Euro1.000 Euro1.000 Euro
Sonderausgabenpauschale36 Euro36 Euro36 Euro36 Euro36 Euro36 Euro36 Euro
Steuerfreie Einnahmen9.657 Euro9.837 Euro9.997 Euro10.245 Euro10.821 Euro11.745 Euro12.640 Euro
Bis zu diesem max. steuerfreien Einnahmen ist es sinnvoll, eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Dadurch minimiert sich der jährliche Aufwand. Es ist kein Freistellungsauftrag mehr einzureichen und die Deklaration der Zinserträge in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung entfällt. Die Kosten für den Steuerberater, sofern dieser die Dienstleistung übernehmen würde, fallen ebenfalls nicht an. Ohne die NV-Bescheinigung besteht die Verpflichtung zur Einkommensteuererklärung.

Wie erhalte ich die Nichtveranlagungsbescheinigung?

Den Antrag auf eine NV-Bescheinigung können Sie bei der Bundesfinanzverwaltung online ausfüllen und als pdf-Datei herunterladen. Das unterschriebene Dokument schicken Sie an ihr örtliches Finanzamt.

Wird dem stattgegeben, erhalten Sie eine für 3 Jahre geltende Nichtveranlagungsbescheinigung für ihr Kind. Freistellungsaufträge brauchen dann nicht mehr eingereicht werden. Befinden sich die Sparanlagen der Kinder bei mehreren Banken, ist jeweils eine eigene NV-Bescheinigung an die Bank zu schicken. Nach 3 Jahren ist die NV für das Kind erneut zu beantragen.

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