Alle Einkunftsarten in Deutschland unterliegen einer Steuer. Dazu zählen auch Einnahmen von minderjährigen Kindern. Im Fall von Einkommen aus Lohn/Gehalt bei Erwachsenen wird die Einkommensteuer in Form von Lohnsteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom Bruttoarbeitslohn direkt einbehalten bzw. durch den Arbeitgeber abgeführt.
Am Jahresende werden alle Einkunftsarten herangezogen. Einnahmen und schon gezahlte Steuern werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung nochmals aufgeführt. Es findet eine endgültige Abrechnung statt. Auf Basis der Einkommensteuertabelle und der jeweiligen Steuerklasse wird festgestellt, ob eine Nachzahlung zu leisten ist oder einer Erstattung vom Finanzamt erfolgt.
Muss für Kinder eine Steuererklärung gemacht werden?
Gehen wir davon aus, die einzigen Einnahmen der Kinder werden aus den Zinserträgen eines Kindersparkontos, einem Tagesgeldkonto, Festgeldkonto für Kinder oder Sparplan erzielt. Bis zu einem jährlichen Zinsertrag von 1.000 Euro sind diese Einnahmen steuerfrei. Das berechnen von 25% Abgeltungsteuer (früher Kapitalertragssteuer) + Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag kann durch Einreichen eines Freistellungsauftrages verhindert werden. Passiert dass nicht rechtzeitig, führt die Bank die Steuer an das Finanzamt ab.
Zinserträge unter 1.000 Euro/Jahr
- Freistellungsauftrag für die Abgeltungsteuer
- keine Steuererklärung notwendig
Zinserträge über 1.000 Euro/Jahr
- Freistellungsauftrag für die Abgeltungsteuer
- Steuererklärung notwendig
Fazit: Übersteigt der Zinsertrag 1.000 Euro im Jahr, ist es erforderlich, für das Kind eine eigene Einkommensteuererklärung abzugeben. In den meisten Fällen kommt es jedoch aufgrund des niedrigen bzw. bei Kindern nicht vorhandenen Einkommens nicht zum Steuerabzug.
Wann ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Kinder sinnvoll?
Liegen das Einkommen unter dem für die Einkommensteuer geltenden Grundfreibetrag von 11.604 Euro für 2024, fallen dennoch keine Steuern an.
Beispielrechnung
Da sich der Grundfreibetrag jährlich erhöht, ergeben sich folgende max. steuerfreien Einkommensgrenzen:
2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2022 | 2023 | 2024 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Grundfreibetrag | 8.820 Euro | 9.000 Euro | 9.160 Euro | 9.408 | 9.984 | 10.908 | 11.604 |
Sparerfreibetrag | 1.000 Euro | 1.000 Euro | 1.000 Euro | 1.000 Euro | 1.000 Euro | 1.000 Euro | 1.000 Euro |
Sonderausgabenpauschale | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro |
Steuerfreie Einnahmen | 9.657 Euro | 9.837 Euro | 9.997 Euro | 10.245 Euro | 10.821 Euro | 11.745 Euro | 12.640 Euro |
Wie erhalte ich die Nichtveranlagungsbescheinigung?
Den Antrag auf eine NV-Bescheinigung können Sie bei der Bundesfinanzverwaltung online ausfüllen und als pdf-Datei herunterladen. Das unterschriebene Dokument schicken Sie an ihr örtliches Finanzamt.
Wird dem stattgegeben, erhalten Sie eine für 3 Jahre geltende Nichtveranlagungsbescheinigung für ihr Kind. Freistellungsaufträge brauchen dann nicht mehr eingereicht werden. Befinden sich die Sparanlagen der Kinder bei mehreren Banken, ist jeweils eine eigene NV-Bescheinigung an die Bank zu schicken. Nach 3 Jahren ist die NV für das Kind erneut zu beantragen.