Sparanlagen für Kinder – Welche sind mündelsicher?

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Informieren Sie sich über alle Möglichkeiten beim Sparen für Kinder in unserer Übersicht.

Der Vormund eines nicht unter elterlicher Vorsorge stehenden Kindes muss das Geld des Minderjährigen mündelsicher anlegen und umschichten. Die typischen mündelsicheren Papiere sind Bundesanleihen, öffentliche Pfandbriefe und Tagesgeld- oder Festgeldkonten bei Banken, die der deutschen Einlagensicherung unterstellt sind. Damit wird das Risiko eines Wertverlustes fast ausgeschlossen und so der Sorgsamspflicht entsprochen. Genau sind die infrage kommenden Geldanlagen unter Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1807 festgelegt.

Was ist ein Mündel?

„Bei einem Mündel handelt es sich um eine minderjährige Person, die mangels eigener Geschäftsfähigkeit unter Vormundschaft i.S.d. §§ 1773 BGB steht. Eine solche Vormundschaft wird von Amts wegen angeordnet, wenn der Minderjährige nicht unter elterlicher Sorge steht. Quelle: juraforum

Bei unter elterlicher Sorge sprich Sorgerecht stehende Kinder besteht demnach keine Pflicht, Geld mündelsicher anzulegen. Dennoch sollte hier Sicherheit vor Risiko stehen. Auf Anlagen für Kinder in Nicht EU-Ländern sollte verzichtet werden. Achten Sie auf die explizite Inhaberschaft der Anlagen auf den Namen der Kinder, wie es beim Kindertagesgeld z.B. möglich ist.

Was gehört zum Vermögen der Kinder?

In erster Linie das Geld auf Kindersparkonten und Kindersparbüchern. Eltern nutzen diese Sparvarianten für ihre Kinder, Großeltern Sparen für die Enkel. Zudem sind es Geldgeschenke z.B. zur Taufe, Geburtstagen oder bei der Einschulung, die von Paten und aus der Verwandtschaft explizit dem Kind zukommen. Dieses Geld ist dem Kind zuzurechnen und sollte mündelsicher angelegt werden. Entscheiden sich die Erziehungsberechtigten gegen eine Anlage, ist die kindgerechte Verwendung vorgeschrieben. Dazu zählt z.B. der Kauf von Schulsachen, auch Spielzeug und tägliche Dinge, die für den Nachwuchs gebraucht werden, zählen natürlich dazu.

zu empfehlende „sichere“ Anlageformen:

Nicht mündelsichere Anlageformen.

Nicht mündelsicher sind Anlagen, welche starken Kursschwankungen ausgesetzt sind und so ein Totalverlust nicht ausgeschlossen werden kann. Der Gesetzgeber schließt Fonds und Aktien jedoch nicht generell aus. Die Erziehungsberechtigten sollten die Anlageentscheidung sehr sorgsam und konservativ treffen. Passiv gemanagte ETF (Exchange Traded Funds), die einen Index wie den DAX nachbilden, streuen das Risiko über alle Einzelwerte und sind eher zu empfehlen.

Testberichte zur ETF- und Fondssparplänen für Kinder:

einzelne Papiere aus diesen Bereichen werden als nicht mündelsicher eingestuft

  • bestimmte Aktien und Fonds mit hohen Risikopotenzial
  • Edelmetalle, Gold, Silber, Rohstoffe
  • Zertifikate, Schuldverschreibungen

Sollten Eltern das Geld der Minderjährigen dennoch nicht mündelsicher anlegen wollen, so hat im Streitfall das Amtsgericht explizit darüber zu entscheiden. Zu diesem kann es kommen, sollte das spätere volljährige Kind die Anlageentscheidungen der Eltern anfechten. Die grundsätzlichen Regelungen zum Thema Mündelgeld werden im § 1806 BGB erläutert. Auch Großeltern, die über die Eltern den Enkeln Geld schenken bzw. zukommen lassen, können einen Rechtsstreit anstrengen, sollte das Geldgeschenk zweckentfremdet und nicht mündelsicher Verwendung finden.

Hinweis: Natürlich keine Rechtsberatung, welche nach RBerG von uns nicht erfolgen darf. Der Artikel ist (nur) von uns recherchiert.

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