Alle Einkunftsarten in Deutschland unterliegen einer Steuer. Dazu zählen auch Einnahmen von minderjährigen Kindern. Im Fall von Einkommen aus Lohn/Gehalt bei Erwachsenen wird die Einkommensteuer in Form von Lohnsteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom Bruttoarbeitslohn direkt einbehalten bzw. durch den Arbeitgeber abgeführt.