Kinderparkonto

Alle Einkunftsarten in Deutschland unterliegen einer Steuer. Dazu zählen auch Einnahmen von minderjährigen Kindern. Im Fall von Einkommen aus Lohn/Gehalt bei Erwachsenen wird die Einkommensteuer in Form von Lohnsteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom Bruttoarbeitslohn direkt einbehalten bzw. durch den Arbeitgeber abgeführt.

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