Europäische Bankenunion – Auswirkungen für Sparer

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Auswirkungen der Bankenunion für Sparer und AnlegerDas europäische Bankensystem befindet sich nach diversen Pleiten systemrelevanter Banken in Folge der Finanzkrise im Umbruch. Neben Prävention und dem Schaffen von zentralen Kontrollmechanismen ist es erklärtes Ziel, den Steuerzahler zu entlasten. Lesen sie dazu auch den Artikel zur geänderten Einlagensicherung 2015 in Österreich.

Schwerpunktthemen der Bankenunion:

Diese Punkte umfassen zahlreiche Veränderungen betreffend das Europäische Bankensystem, dessen Auswirkungen auch der deutsche Sparer zu spüren bekommen wird.

Zentrale Bankenaufsicht durch die EZB ab Ende 2014

Welche Banken zukünftig unter der EZB-Bankenaufsicht stehen, ist abhängig von der Bilanzsumme. Beträgt diese über 30 Milliarden Euro bzw. handelt es sich um ein der drei größten Banken eines Landes, fällt diese Bank automatisch unter die zentrale Bankenaufsicht. Es entsteht eine riesige neue Abteilung der EZB in Frankfurt / Main mit bis zu 2.000 neuen Mitarbeitern, die zukünftig über Europas Großbanken wacht.

Ziel der Bankenaufsicht ist es, zeitig genug zu erkennen, wenn eine für Europa systemrelevante Bank in Schwierigkeiten gerät. Risikovorgaben und Festlegungen zum Eigenkapitalanteil sowie einheitliche Stresstests (Banken-TÜV) sollen dafür sorgen, dass weniger Banken durch Spekulationen und schlechtes Management zu einer Problembank werden.

Eine freiwillige Mitgliedschaft unter dem Dach der zentralen EZB-Bankenaufsicht ist möglich und könnte das Sicherheitsgefühl bei den Anlegern stärken.

Die nationalen Sicherheitsbehörden, wie in Deutschland die BAFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), bleiben bestehen. Denn hier werden neben ca. 2.000 deutschen Banken auch ca. 600 Versicherungsunternehmen und über 6.000 Fonds beaufsichtigt.

  • Einheitliche Kontrollmechanismen für EU-Großbanken.
  • Betrifft ab Herbst 2014 ca. 130 Kreditinstitute in Europa.
  • EZB Bankenaufsicht beschäftigt bis zu 2.000 neue Mitarbeiter.

Fazit: Auch wenn der Verwaltungsaufwand enorm ist, sollten die einheitlichen Kriterien zum Bankenstresstest und der einheitliche Aufsichtsmechanismus für größeres Vertrauen sorgen. Zumindest sind Anleger und Länder frühzeitig informiert bzw. gewarnt, sollte eine Bank in Schieflage geraten.

Wie in diesen Fällen reagiert und im Ernstfall abgewickelt und entschädigt werden soll, ist weiterer Bestandteil der Bankenunion. Nationale Interessen und das große wirtschaftliche Gefälle in Europa machen Lösungen deutlich schwieriger als im Fall der Zentralen Bankenaufsicht.

EU-Fond zur Abwicklung von Bankenpleite wirkt erst 2026.

Eine zweite Säule der geplanten Bankenunion ist neben zentraler Bankenaufsicht durch die EZB die Schaffung eines Fonds zur Absicherung der Abwicklung (SRM) im Fall einer Bankenpleite.

Dieser Fonds soll bis von 2016 bis 2026 55 Milliarden Euro umfassen und vor dem steuerfinanzierten Rettungsschirm ESM die Kosten übernehmen. Dabei geht es vorwiegend um Banken, die unter zentraler Bankenaufsicht stehen. Leistungen aus dem neuen Fond bzw. aus dem ESM zur Abwicklung können nur die zugehörigen Großbanken erhalten.

Zudem wurde vereinbart, dass noch vor dem SRM die Aktionäre der Bank und Anleger mit Sparvermögen über 100.000 Euro für die Kosten einer Abwicklung aufkommen müssen.

In den Anfangsjahren ab 2016 soll die Einzahlung und Regulierung noch national erfolgen. Deutsche Banken sollen demzufolge vorerst nicht für die Abwicklung einer spanischen Bank aufkommen müssen.

Bei der Entscheidung, ob eine Bank über dem SRM abgewickelt wird, haben die nationalen Finanzminister das letzte Wort. Bankenaufsicht und Europäische Kommission sind in die Entscheidung eingebunden.

  • Bis 2026 bleiben Bankenrettung und Kosten dafür nationale Sache.
  • Ab 2026 übernimmt der gemeinsame Fond SRM die Kosten der Abwicklung.
  • Eigentümer und Aktionäre der Bank sowie Großsparer haften zuerst.

Fazit:
Die gemeinsame europäische Haftung zur Abwicklung von Pleitebanken ist bis ins Jahr 2026 hinein verschoben. Die mit 55 Mrd. Euro geringe Ausstattung des Fonds ist problematisch. Im Rahmen der Finanzkrise wurden Banken mit der zehnfachen Summe saniert bzw. abgewickelt.

Bei einer erneuten ernsthaften Bankenkrise bleiben die Kosten wieder am Steuerzahler hängen. Nur über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) nicht über den neuen bankenfinanzierten SRM kann eine größere Bankenkrise ausgesteuert werden.

Gemeinsamer europäischer Sicherungsfonds nicht in Sicht.

Der wohl schwierigste Punkt ist die Frage nach dem Kostenträger bei der Entschädigung von Anlegern im Fall einer Bankenpleite. Bisher gibt es die Pflicht zur nationalen Absicherung für jedes EU-Land bis zur Anlagehöhe von max. 100.000 Euro auf Basis der letzten EU-Richtlinie 2009 und national weiterreichende Schutzmechanismen.

Momentan ist ein gemeinsamer europäischer Einlagensicherungsfond nicht in Sicht, bei dem z.B. deutsche Banken und deren Kunden über die Gebühren ausländische Anleger entschädigen.

Für diese Lösung ist es deutlich zu früh. Die wirtschaftliche Entwicklung zwischen Nord- und Südeuropa sowie die finanzielle Aufstellung (Eigenkapitalquote) der jeweiligen Banken befindet sich nicht annähernd in einem Gleichgewicht.

Fazit: Die Anlegerschutzregelung für deutsche Sparer bleibt wie bisher gültig bestehen.

Info zum aktuellen Anlegerschutz für Sparer in Deutschland und der EU.
In Deutschland regelt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH die Rückzahlung der Kundengelder z.B. aus Festgeld- oder Tagesgeldeinlagen. Innerhalb von 7 Tagen. Die EDB als eine Gesellschaft des Bundesverbandes deutscher Banken erhält ihre Mittel aus Mitgliedsbeiträgen der teilnehmender Banken – ist also nicht staatlich finanziert.

Zusätzlich dazu sichern sich Banken mit Mitgliedschaft im Bundesverband untereinander teils in Mrd. Höhe pro Kunde ab. Sparkassen und Volksbanken haben ein eigenes Sicherungssystem. Aktuelle Sicherungrenzen können Sie hier nachlesen.

Bildquelle: © fotomek – Fotolia.com

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