2019 endlich eine einheitliche Regelung beim Anlegerschutz auch für die Banken in Österreich. Die AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA) ist die neue gemeinsame Sicherungseinrichtung der Raiffeisen-, Aktien-, Volks- und Hypobanken. Diese Regelung betrifft auch viele deutsche Sparer. Denn für Festgeld- oder Tagesgeldeinlagen z.B. bei:
- Addiko Bank (WeltSparen)
- Deniz Bank
- Anglo Austrian Bank (WeltSparen)
- Autobank
- Vakif Bank
- KOMMUNALKREDIT INVEST
- Sberbank
- Hypo Vorarlberg
gelten die österreichischen Regelungen zur Einlagensicherung. Bisher gab es mit
- Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.H.
- Hypo-Haftungs-Gesellschaft m.b.H.
- Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung eGen
- Volksbank Haftungsgenossenschaft eG
- Sparkassen-Haftungs AG
5 Gesellschaften bzw. Institutionen bei denen einzelne Banken Mitglied bzw. Gesellschafter waren und deren spezielle Regelungen zur Einlagensicherung im Sicherungsfall galten. Seit 01.01.2019 gibt es die AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA), in der alle oben genannten Banken Gesellschafter geworden sind. Die Liste können Sie hier einsehen. Eine Ausnahme bilden nur noch Sparkassen, deren Kundeneinlagen durch die S-Haftungs GmbH abgesichert sind.
Jede Bank mit Einlagengeschäft in Österreich muss einer der beiden Sicherungseinrichtungen angehören, sonst erlischt die Bankenlizenz.
Bis zu welcher Höhe sind die Einlagen sicher?
Der Auszahlungshöchstbetrag beträgt 100.000 Euro pro Kunde der jeweiligen Bank. Dabei ist es egal, wie viele Einlagekonten der Kunde bei der Bank führt. In bestimmten Fällen lässt sich innerhalb von 1 Jahr nach Bankenpleite ein Antrag auf Erstattung von max. 500.000 Euro stellen.
Welche Guthaben sind abgesichert?
Guthaben auf verzinsten oder unverzinsten Konten oder Sparbüchern, wie z.B. Gehalts- und Pensionskonten, Girokonten, Festgelder, Sparbücher sind erstattungsfähig. Auch die Guthaben minderjähriger Personen (Kindersparbuch, Kindersparkonto) unterliegen der Einlagensicherung über die ESA.
Wie schnell wird entschädigt?
Die ESA entschädigt im Insolvenzfall binnen 7 Tagen nach Eintritt des Sicherungsfalls bzw. nach Mitteilung der Kontoverbindung durch den Kunden. Ein Antrag ist dafür nicht zu stellen. Die Auszahlung erfolgt inkl. Zinsen der Sparanlage in Euro auf ein Referenzkonto des Kunden.
Kapitalstärke und Liquidität der ESA – reicht der Fonds, um bei der Pleite einer großen Bank zu entschädigen.
Das Fondsvolumen beträgt Anfang 2019 rund 500 Mio. Euro. Die Summe entspricht 0,31 % der gesicherten Einlagen von rund 160 Mrd. Euro. Bis 2024 müssten 0,8 Prozent oder 1,3 Mrd. Euro erreicht werden. Quelle.
In den Statuten der ESA gibt es jedoch auch für den Fall, dass die Entschädigungssumme das Fondsvermögen der Sicherungseinrichtung übersteigt, eine Regelung, nach der die Banken als Gesellschafter für die Sicherungslücke aufkommen müssen. Konkret werden von den Mitgliedsinstituten in diesem Fall zusätzliche Beiträge eingefordert. Bei Eintreten dieses Falles käme das österreichische Bankensystem sicher in Turbulenzen.
Ab hier ein älterer Artikel aus 2015
Abwicklungsrichtlinie Österreich 2015
Ab Juli 2015 in Österreich in der Umsetzung ist die im Mai 2014 verabschiedete EU-Richtlinie 2014/59/EU zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten, kurz Abwicklungsrichtlinie, hier im Wortlaut.
Wir versuchen, die für den deutschen Sparer wichtigen Änderungen bei der Einlagensicherung am Beispiel der österreichischen Umsetzung der neuen Richtlinie einfach zu erläutern:
Inhaltsverzeichnis:
Fahrplan und Ziele der Abwicklungsrichtlinie.
Aktuelle Einlagensicherung für den Sparer am Beispiel Österreichs.
Änderungen Einlagensicherung in Österreich ab Juli 2015.
Russische Banken mit österreichischer Lizenz / Konzession – wie sie operieren.
Ist das Geld bei Sberbank und Denizbank sicher – gibt es ein Risiko?
Fahrplan und Ziele der Abwicklungsrichtlinie
- Angestrebt ist ein EU-weit synchrones Verfahren, nach dem im Pleitefall einer Bank die Anleger entschädigt werden.
- Eigentümer und Gläubiger der Banken werden an der Haftung beteiligt (Bail-in). Das soll den Staat und damit den Steuerzahler entlasten.
- Gesetzliche Möglichkeiten, Teile des Kapitals in eine „Good Bank“ zu überführen.
- Einrichtung nationaler Abwicklungsfonds, in dem die Banken je nach Größe einzahlen. Aus dessen Einlagen sollen die Anleger im Fall einer Bankeninsolvenz entschädigt werden.
- Ab 2016 gemeinsamer Europäischer Abwicklungsfonds, der aus den nationalen Fonds gespeist wird.
Einlagensicherung für den Sparer am Beispiel von Österreich.
Bisher gilt die EU-Richtlinie 94/19/EG. Wir verdeutlichen das am Beispiel von Österreich. Es gibt aktuell folgende 5 Sicherungssysteme.
- Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.H.
- Hypo-Haftungs-Gesellschaft m.b.H.
- Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung eGen
- Volksbank Haftungsgenossenschaft eG
- Sparkassen-Haftungs AG
Jede Bank mit österreichischer Lizenz ist einem vom Fachverband der Wirtschaftskammer unterhaltenen Sicherungssystem zugeordnet. Bis zum Maximalbetrag von 100.000 Euro (200.000 Euro bei Gemeinschaftskonten) sind die Guthaben z.B. auf Sparkonten, Tagesgeldkonten oder Festgeldkonten geschützt.
Die auf sparkonto.org vorgestellten Bankangebote für deutsche Sparer bei russischen Banken mit österreichischer Lizenz wie Denizbank, Sberbank oder nicht russisch z.B. von der Autobank sind der Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.H. zugehörig.
Wie werden die Anleger entschädigt?
Tritt der Sicherungsfall ein, sind die angemeldeten Ansprüche innerhalb von 20 Tagen zu zahlen. Kleinanleger sind bevorzugt zu entschädigen.
Was ist für Sie als Sparer zu tun?
Sie müssen bei der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.H. einen Antrag stellen und ihre Forderung anmelden. Natürlich ist eine Legitimation notwendig. Die Entschädigungseinrichtung muss sicher sein, dass Sie ein Konto bei der Pleitebank unterhalten haben und die Schadenssumme ihrer Kapitalanlage entspricht. Ist alles korrekt, erfolgt die Überweisung auf ihr Girokonto innerhalb besagter 20 Tage.
Wer entschädigt – woher kommt das Geld?
Hier schließt sich der Kreis zur Abwicklungsrichtlinie. Bis Juni 2015 gilt: Für Beträge bis 50.000 Euro haftet der Sicherungsverband, im Beispiel die Banken und Bankiers Gesellschaft. Dabei werden die Mitgliedsbanken aufgefordert, das Geld zur Verfügung zu stellen.
Reichen diese Mittel nicht aus, sind die anderen Sicherungseinrichtungen z.B. die Sparkassen-Haftungs AG mit zuständig. Kommt es auch hier zu Engpässen, z.B. wenn eine große Bank Pleite geht, ist es dem Sicherungsverbund auch möglich, einen vom Bundesministerium für Finanzen verbürgten Kredit aufzunehmen.
Bei Einzelforderungen höher als 50.000 Euro kommt das Geld direkt vom Staat, in Österreich vom Bundesministerium für Finanzen. Dieses Bail-out wird es zukünftig nicht mehr geben.
Einlagensicherung Österreich ab Juli 2015.
Was ändert sich? Wie schon in der Abwicklungsrichtlinie aufgezeigt, speisen die österreichischen Banken Geld in einen nationalen Sicherungsfonds, der auf 1,5 Mrd. Euro anwachsen soll. Aus diesem werden die Forderungen der Sparer im Ernstfall bedient. Die Sicherungsgrenze bleibt mit 100.000 Euro bestehen. Das Prinzip entspricht in etwa dem des schon bestehenden Fonds des Bundesverbandes deutscher Banken, nur dass dieser nur für Ansprüche über 100.000 Euro zuständig ist.
Russische Banken mit österreichischer Lizenz / Konzession?
Eine österreichische Konzession ist Bedingung, um unter das Dach eines Sicherungsverbundes, wie das der Banken und Bankiers Gesellschaft zu schlüpfen. Diese Möglichkeiten nutzen zahlreiche russische Banken wie Sberbank und deren Tochter die Denizbank oder auch die Amsterdam Trade Bank, die zu einer russischen Bank gehört.
Die wirtschaftliche Situation in Russland ist prekär, die Kapitalbeschaffung durch Sanktionen erschwert. Die deutschen Vertretungen sind meist pro forma und dem österreichischen Bankableger zugeordnet. Mit besseren Zinsen als derzeit bei deutschen Banken zu erzielen, wird von Wien aus der Versuch unternommen, deutsche Kunden für die zinsstarken Angebote im Bereich Tagesgeld und Festgeld zu gewinnen.
Ist das Geld bei Sberbank und Denizbank sicher?
Laut Finanzmarktaufsicht FMA ist für eine Mitgliedschaft im österreichischen Sicherungssystem die Eigentümerstruktur unerheblich. Solange die österreichische Bankenlizenz vorliegt, ist alles ok. Die Sicherungseinrichtungen greifen im Ernstfall. Laut tagesgspiegel.de hat die Bankenaufsicht ein Auge auf die russischen Banken im Alpenland geworfen und beobachtet vor allem deren Kapitalfluss. Kommt es zu einem Abzug der Mrd. schweren Sparanlagen zur russischen Mutter, ist die Eigenständigkeit nicht mehr gewährleistet und es könnte zum Einschreiten des Bankenverbandes (Lizenzentzug?) kommen.
Alternativen für den Sparer in Deutschland?
Um das Ausfallrisiko zu minimieren, sind im Festgeldbereich z.B. beim Festgeld über 1 Jahr, die Top-Zinsangebote von Savedo und WeltSparen mit osteuropäischen Banken nicht geeignet. Auch hier gibt es ein Restrisiko, da die Guthaben über die nationalen Sicherungssysteme z.B. in Tschechien und Bulgarien geschützt sind.
Quellen für unsere Recherche und interessante Links:
www.einlagensicherung.at
www.wko.at
www.versicherungsbote.de
www.tagesspiegel.de
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