Volljährig – was passiert mit dem Kinderkonto?

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Was passiert mit dem Sparkonto bei Volljährigkeit mit 18 JahrenDas Sparen für Kinder hat in Deutschland immer noch und berechtigterweise einen hohen Stellenwert. Wir hatten die Vorteile anlässlich des Weltspartages thematisiert. Viele Mrd. Euro Sparguthaben wird Kindersparkonten und Sparbüchern zugerechnet. Doch Kinder werden schnell erwachsen und wollen bei Volljährigkeit oft schnell an ihr Geld bzw. fragen danach. Was ist zu beachten – wenn das Sparguthaben in eigene Verwaltung der 18-Jährigen gehen soll?

Sparkonto – Inhaberschaft bleibt und Vollmacht erlischt.

Läuft das Kindersparkonto schon auf den Namen des Kindes, wie wir es auf sparkonto.org als beste und mündelsichere Variante empfehlen, ändert sich nichts an der Inhaberschaft. Diese bleibt beim jetzt volljährigen Kind. Was sich ändert, ist die Verfügungsberechtigung. Viele Banken bieten ein Formular „Änderung wegen Volljährigkeit“ an. Der jetzt Erwachsene als Kontoinhaber füllt dieses aus und schickt es unterschrieben zur Bank, bei der das Konto geführt wird. Damit ist die alleinige Kontoinhaberschaft verbunden.

Da der Kontoinhaberjetzt volljährig ist, kann er sich selbstständig legitimieren. Die Banken fordern dazu auf, das Postident-Verfahren durchzuführen. Damit verbunden ist der Erhalt neuer Zugangsunterlagen zum Onlinebanking und Geld- bzw. Kreditkarten.

Was ist mit der Vollmacht der Eltern?

Die Vollmacht der Eltern erlischt automatisch, wenn die Kontovollmacht an den Status des Kontoinhabers als Minderjährigen gebunden ist. Der Zugang zum Onlinebanking wird dann gesperrt. Zum Beispiel steht in der Vollmacht beim comdirect Tagesgeld für Minderjährige der Passus „Eine über das Konto eines Minderjährigen erteilte Vollmacht erlischt automatisch durch das Erreichen der Volljährigkeit des Kontoinhabers.“

Ist das Ende der Vollmacht nicht geregelt, können die Eltern die Vollmacht widerrufen und das der Bank mitteilen. Das Tagesgeldkonto oder Sparkonto wird dann abgerechnet. Viele Banken schreiben die Kunden mit der Bitte an, die Vollmacht zu überdenken oder anlässlich der Volljährigkeit des Kindes neu zu regeln. Eltern können natürlich Bevollmächtigte bleiben.

Sparkonto läuft noch auf die Eltern – Handlungsbedarf?

Leider immer noch gängige Praxis, das Geld für die Kinder auf einem Konto der Eltern oder Großeltern anzusparen. Damit ist leider die eindeutige Zuordnung zum Vermögen des Kindes über Jahre nicht geregelt und der eigene Steuerfreibetrag für ein Kind kann, sofern Freigrenzen überschritten sind, nicht genutzt werden – siehe Freistellungsauftrag für Kinder.

Anders als beim Konto mit Inhaberschaft auf das Kind haben es hier die Eltern in der Hand, das Angesparte auf ein Konto des Kindes zu transferieren oder auch nicht.

Unser Tipp: Der junge Erwachsene eröffnet ein Tagesgeldkonto oder Online-Sparkonto mit ansprechender Verzinsung. Die Eltern überweisen das Geld von ihrem Konto, auf dem für das Kind angespart wurde.

Sind Steuern zu zahlen?

Der Geldtransfer innerhalb der Familie gilt als Schenkung. Doch Schenkungsteuer ist nur in seltenen Fällen zu zahlen. Laut § 16 „Freibeträge“ des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes sind Geldgeschenke bis 400.000 Euro aus Richtung der Eltern an die Kinder steuerfrei Quelle BGB.

Risiken und Gefahren

Junge Erwachsene haben wenig Erfahrung im Umgang mit Geld. Besteht ein Vertrauensverhältnis, sollten die Eltern unbedingt beraten und eine Anlagestrategie empfehlen. Diese sollte langfristig orientiert sein. Einen Teil des Ersparten z.B. als Festgeld anzulegen ist sinnvoll und verhindert unüberlegtes Ausgeben.

Altersgrenzen beim Girokonto beachten!

Oft haben minderjährige Kinder schon ab 12 Jahren ein eigenes Bankkonto, ebenfalls unter Vollmacht der Eltern. Fast jede Bank hat ein kostenloses Girokonto für Kinder. Nur gelten Gebührenfreiheit und andere Extras oft nur bis zu einem bestimmten Alter. Das OLB Giro für junge Leute bis 25 Jahre. Das saxx life bei der Ostsächsischen Sparkasse ist ein Junges Konto für bis 29-Jährige.

Bei Überschreiten der jeweiligen Altersgrenze ist das Kontomodell zu wechseln. Die Bank schreibt die jungen Kunden an und schlägt ein Kontomodell vor. Das kann wie im Beispiel der Sparkasse mit einer zukünftig erhobenen Kontoführungsgebühr verbunden sein. Andere Banken fordern einen monatlichen Mindestgeldeingang wie beim Commerzbank Giro.

Wenn Sie nicht wechseln bzw. kündigen, bleibt oft die Kontonummer (IBAN) erhalten. Das ist praktisch. Vorhandene Daueraufträge oder Lastschriften können bestehen bleiben. Zudem können bei Volljährigkeit ein Dispo und eine echte Kreditkarte (keine Prepaid wie beim Jugendkonto) beantragt werden – Bonität vorausgesetzt.

Unser Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig. Sind die Bedingungen für das Jugendkonto z.B. bei Volljährigkeit erloschen, lohnt es sich, die Konditionen (Gebühren, Kreditkarten, Dispozinsen…) mithilfe eines Girokonto Vergleiches unter die Lupe zu nehmen. Nicht immer ist das Erwachsenenkonto der Bank, bei der bisher das Jugendkonto geführt wurde, auch gut und kostengünstig für einen Auszubildenden oder Studenten.

Das ist bei einer Kündigung des Girokontos zu beachten.

  1. Erst das neue Konto eröffnen.
  2. Den Guthabenbetrag vom alten Konto auf das neue überweisen.
     
  3. Alle Daueraufträge müssen übertragen bzw. neu angelegt werden. Firmen, die per Lastschrift abbuchen, müssen über die neue Kontoverbindung informiert werden.
     
  4. Das alte Girokonto schriftlich kündigen. Das kann mit einem formlosen Schreiben erfolgen und sollte erst nach einer mehrwöchigen Übergangsfrist der letzte Schritt sein.

Bildquelle: © e.matthew – Fotolia.de

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