DKB Partnerkarte – VISA Debit, Visa und Girokarte bei Beantragung als Gemeinschaftskonto erhalten.
Oft stellt sich die Frage nach einer zweiten VISA Debit, Visa Charge oder einer Girokarte als Partnerkarte. Banken, die separate Kreditkarten anbieten und dafür Jahresgebühren verlangen, berechnen oft eine extra Gebühr bzw. einen Aufschlag auf die Kartengebühr. Bei den ADAC Kreditkarten ist das z.B. der Fall. Doch wie ist das beim DKB Girokonto Girokonto geregelt?
Für das DKB Gemeinschaftskonto erhalten Sie:
- 2 kostenlose Visa Debitkarten
- wenn gewünscht gegen jeweils 4,50 Euro pro Monat 2 VISA-Cards mit Verfügungsrahmen
- wenn gewünscht gegen jeweils 0,99 Euro pro Monat 2 Girokarten
Gemeinschaftskonto ist der einfachste Weg zur Partnerkarte.
Sind Sie noch kein DKB-Kunde und benötigen zum Beispiel als Ehepaar ein gebührenfreies (Bedingung min: 700 Euro Geldeingang / Monat – sonst 4,50 Euro Gebühren) gemeinsames Girokonto, ist die Beantragung des DKB Girokonto als Gemeinschaftskonto der einfachste Weg, zwei VISA-Cards (je 2,50 Euro / Monat) und separate Girokarten (je 0,99 / Monat) für jeden Partner zu erhalten. Beide Kontoinhaber müssen sich legitimieren z.B. online per DKB Video-Ident. Die PIN-Nummern sind separat für jede Karte und werden von der DKB per jeweils separatem Brief (frei rubbeln) versandt.
Antrag Gemeinschaftskonto
Schon Kunde? Für die Partnercard ist Vollmacht des DKB Kontoinhabers Voraussetzung.
Sie sind Inhaber des DKB Girokontos und wollen für ihren Partner extra VISA oder Girokarte? Die Partnercards lassen sich nicht einfach online nachbestellen. Der Erhalt ist nur nach dem Erteilen einer Vollmacht und einer separaten Legitimation des Partners möglich. Dazu wählen Sie als Kontoinhaber des DKB-Cash unter „persönliche Daten“ ganz unten die extra Funktion „Vollmachten“. Wie bei der Kontoeröffnung ist ein Onlineformular auszufüllen und auszudrucken.
Es muss sich beim Verfügungsberechtigten für das DKB-Cash erhält nicht zwingend um den Lebens- oder Ehepartner handeln.
Vollmachten bei der DKB – welche ist die Richtige zum Erhalt der Partnerkarten?
- Allgemeine Vollmacht ist Voraussetzung für Partnerkarten und schließt den Todesfall ein.
- Vollmacht für den Todesfall (Aktivierung durch Senden der Sterbeurkunde)
Nur die allgemeine Vollmacht für das DKB Girokonto ermöglichen die Ausstellung der Partnerkarten und auf Wunsch einen separaten Internet-Banking-Zugang. Ob der Partner VISA Debit, Girokarte oder echte Visa oder alle erhalten soll, lässt sich im Antrag für die Vollmacht festlegen. Achtung, es werden keine neuen Konten eröffnet. Die Partnerkarten sichern nur den Zugriff auf schon bestehende DKB Konten. Dabei können die Konten einzeln ausgewählt werden oder die Vollmacht gilt für alle bestehenden oder zukünftigen DKB Konten. Abschließend ist der Antrag vom Kontoinhaber und dem Bevollmächtigten zu unterschreiben.
Legitimation beider Partner für das Gemeinschaftskonto ist notwendig
Mit unterschriebenen Antrag für die DKB-Partnerkarten und unter Vorlage des Personalausweises ist das Postident-Verfahren bzw. das neue Videoident durchzuführen. Die Poststelle (bei Postident) sendet alle Unterlagen für Sie kostenfrei zurück zur DKB. Nach einigen Tagen erhalten Sie, wenn über den Weg als Gemeinschaftskonto beantragt, die zweite Visa-Card und eine zweite Girokarte und in separaten Briefen die Zugangsdaten.
Vollmacht ändern oder löschen
Im Onlinebanking unter „Persönliche Daten“ sind wieder im unteren Bereich des Bildschirms die erteilten Vollmachten und Verfügungsberechtigten sichtbar. Der Kontoinhaber kann eine Vollmacht für das DKB Konto jederzeit ändern oder löschen.