Wann erfolgen die Zinsgutschriften? Erfolgt eine Zinskapitalisierung oder eine jährliche Auszahlung? In welchen Intervallen werden Zinsen gutgeschrieben und was ist unter Prolongation zu verstehen. Eigentlich ist eine Festgeldanlage simpel und doch gibt es erhebliche Unterschiede bei der Behandlung von Zinserträgen und natürlich bei der Höhe der Festgeldzinsen. Im Folgenden einige Erläuterungen mit Praxisbeispielen von Festgeldbanken aus unserem Festgeldvergleich.
Zinsintervalle / Zinsgutschriften / Effektivzins / Nominalzins
Beim Festgeld üblich ist die Zinsberechnung in jährlichen Zinsintervallen. Nur wenige Banken wie z.B. die DKB schreiben in vierteljährlichen Zinsintervallen Zinsen gut. Bezogen auf die Anlagesumme ergibt sich auf Basis des in den Festgeldvergleichen angegebenen Nominalzinssatzes ein Zinsertrag in Euro.
Rendite der Folgejahre ist abhängig von der Kapitalisierung der Zinsen.
Für die tatsächliche Rendite der 5-jährigen Festgeldanlage entscheidend ist das Konto, auf dem der jährliche Zinsertrag gutgeschrieben wird.
Variante 1 – jährliche Gutschrift der Zinsen auf Referenzkonto:
Erfolgt, wie z.B. beim Credit Agricole Festgeld eine jährliche Auszahlung des Zinsertrages auf das Referenzkonto oder Tagesgeldkonto, kommt es in den Folgejahren der Anlage nicht zum Zinseszinseffekt. Es erfolgt keine Kapitalisierung der Zinsen.
Beispiel: Festgeld über 5 Jahre
10.000 Euro | Zins 1,00% p.a. nominal |
---|---|
Zinsertrag 1. Anlagejahr | 100 Euro |
Zinsertrag 2. Anlagejahr | 100 Euro |
Zinsertrag 3. Anlagejahr | 100 Euro |
Zinsertrag 4. Anlagejahr | 100 Euro |
Zinsertrag 5. Anlagejahr | 100 Euro |
Zinsertrag gesamt | 500 Euro |
Insgesamt fallen 500 Euro Zinsen am Ende der Festgeldanlage an. Der Nominalzinssatz ist identisch zum Effektivzins.
Variante 2 – jährliche Gutschrift der Zinsen auf Festgeldkonto:
Erfolgt, wie z.B. beim Renault Bank Festgeld eine jährliche Gutschrift des Zinsertrages direkt auf dem Festgeldkonto, kommt es in den Folgejahren der Anlage durch die Wiederanlage und Kapitalisierung der Zinsen zum Zinseszinseffekt.
Beispiel: Festgeld über 5 Jahre
10.000 Euro | Zins 1,00% p.a. nominal |
---|---|
Zinsertrag 1. Anlagejahr | 100 Euro |
Zinsertrag 2. Anlagejahr | 102 Euro |
Zinsertrag 3. Anlagejahr | 102 Euro |
Zinsertrag 4. Anlagejahr | 103 Euro |
Zinsertrag 5. Anlagejahr | 103 Euro |
Zinsertrag gesamt | 510 Euro |
Mit folgender Formel lässt sich der Gesamtertrag ausrechnen:
Endkapital=Anlagebetrag*(1+Zinssatz/100/1)^Anlagejahre
Unser Beispiel: Endkapital=10000*(1+1,5/100/1)^5
Insgesamt fallen 510,10 Euro Zinsen am Ende der Festgeldanlage mit Zinskapitalisierung an. Dem Nominalzinssatz von 1,00 % p.a. steht ein effektiver Zinssatz von 1,02 % gegenüber.
Was bedeutet Prolongation, was muss der Festgeldkunde beachten?
Prolongation kommt auch dem Lateinischen und bedeutet Verlängerung. Als Festgeldkunde wichtig zu wissen. Schließen Sie einen Vertrag bei einer Bank mit automatischer Prolongation ab, verlängert sich der Festgeldvertrag am Laufzeitende automatisch.
Beispiel: Festgeldanlage 10.00 Euro über 5 Jahre bei der SWK Bank. Nach Abschuss der Laufzeit legt die Bank 10.000 Euro automatisch wieder für 5 Jahre zu dem dann gültigen Zinssatz an. Das kann sehr ärgerlich sein, wenn Sie das Geld eingeplant haben, denn beim Anschlussfestgeld kommen Sie wieder erst nach 5 Jahren an das Geld. Auch kann der Zinssatz so niedrig sein, dass Sie einer erneuten Anlage bei der Bank nicht in Erwägung gezogen hätten.
Wie können Sie die Wiederanlage vermeiden?
Bei Festgeldbanken mit automatischer Prolongation müssen Sie das Festgeld vor Ende einer Frist (oft nur wenige Tage vor Ablauf) explizit kündigen. Es gibt auch Anbieter, die die Prolongation von der Laufzeit abhängig machen. So verlängert sich ein Mercedes-Benz-Festgeld mit Laufzeit 1 Jahr ohne Kündigung automatisch. Bei längeren Laufzeiten erfolgt die Auszahlung auf das Referenzkonto.
Folgende Banken prolongieren automatisch:
- Credit Agricole
- Creditplus Bank
- Vakif Bank
- OYAK Anker Bank
- AKBank
- SWK Bank
- Zinsgold
Wie kann ich ein Festgeldkonto kündigen?
Im Normalfall gibt es keine Möglichkeit, vor Laufzeitende an das Geld zu gelangen. Einige Banken wie z.B. die deutsche akf bank erlauben jedoch in Ausnahmefällen die Kündigung mit Vorschusszinsen. Ob eine vorfristige Kündigung möglich ist, sollten Sie direkt bei der Bank erfragen. Ein weitere Ausnahme sind die Flexgelder, wie Sie z.B. vom Zinsbroker WeltSparen) angeboten werden. Da Anleger oft wenig Vertrauen in ausländische Banken, gerade aus Osteuropa haben, gibt es hier die definierte Möglichkeit, jederzeit aus der Festgeldanlage auszusteigen und das nicht gegen Zahlung von Vorschusszinsen, sondern je nach Dauer der bisherigen Festzinsanlage mit Guthabenzinsen, die jedoch unter denen für die komplette Laufzeit liegen.
Wann sind Zinserträge beim mehrjährigen Festgeld zu versteuern?
Wie bekannt, sind Zinserträge steuerpflichtig. Die deutsche Abgeltungssteuer beträgt 25% + Kirchensteuer und Soli und gilt für Zinserträge oberhalb der Freistellungsgrenzen von 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung oder 1.000 Euro im Jahr bei Alleinveranlagung. Es werden jeweils alle Kapitalerträge des Kunden im Jahr zusammengerechnet.
Doch wann ist der Zinsertrag bei mehrjährigen Anlagen zu versteuern? Ausschlaggebend für die Steuerpflicht, ist der Termin der Zinsverbuchung. Diese Zinsverbuchung ist von Bank zu Bank verschieden. Erfolgt die Zinsverbuchung für die Festgeldanlage nur einmalig am Laufzeitende, können bei hohen Sparsummen und Laufzeiten hohe Steuerbelastungen am Laufzeitende entstehen.
Beispiel: Festgeld 10 Jahre, 10.000 Euro mit 1,65% Zinsen p.a. bei der Denizbank. Nach Ende der Laufzeit erfolgt die Zinsgutschrift von 1.650,00 Euro. Der Betrag liegt über der Freistellungsgrenze, sodass ein Teilbetrag zu versteuern ist. Bei jährlichen Zinsverbuchungen wäre dem Anleger die Zahlung von Abgeltungssteuer erspart geblieben. Aus diesem Grund raten wir, sich in unserem Zinsvergleich zum Festgeld genau zu informieren und am besten bei der Bank direkt nachzufragen, wenn Zinserträge steuerlich verbucht werden.
Auslandsfestgeld – steuerliche Besonderheiten.
Viele ausländische Banken mit Festgeldangebot wie Credit Europe, ABN Amro, Credit Agricole offerieren ihre Festgelder über eine deutsche Niederlassung nach deutschem Recht. Hier können Sie einen Freistellungsauftrag einreichen und, sofern die Zinserträge unter der Freistellungsgrenze liegen, den Steuerabzug vermeiden. Andere Banken wie die LeasePlan Bank bieten diese Möglichkeit der Steuerfreistellung nicht.
Was wenn ich keinen Freistellungsauftrag erteilen kann?
Banken, die Festgeld nicht nach deutschem Recht anbieten, sind nicht verpflichtet, Abgeltungssteuer abzuführen. Von diesen Banken erhalten Sie eine Jahressteuerbescheinigung mit Kontostand und Zinsen sprich Kapitalerträgen. Die erwirtschafteten Zinsen müssen Sie in ihrer Einkommensteuererklärung unter ausländische Kapitalerträge eintragen, sofern die Summe ihrer Zinserträge (alle Anlagen) den Sparerpauschbetrag (801 bzw. 2.000 Euro) steuerfrei überschreitet.
Festgeld im Ausland über WeltSparen oder Zinspilot.
Die Festgeldmarktplätze WeltSparen und Zinspilot ermöglichen dem Anleger, zinsstarke Angebote aus der EU vorwiegend aus Osteuropa wahrzunehmen. Doch welche Besonderheiten gibt es bei der Besteuerung. Handelt es sich nicht um deutsche Banken, können Sie die Zinserträge nicht per Freistellungsauftrag nicht von der Steuer im Rahmen der Grenzen befreien. Die Banken und Marktplätze behalten auch keine Abgeltungssteuer ein. Sie müssen die Zinserträge also selbst in der Anlage KAP deklarieren.
Quellensteuer – welche Banken sind betroffen?
Direkt an der Quelle im Anlageland wird von Steuerausländern eine unterschiedlich hohe Quellensteuer vom Zinsertrag einbehalten. Dafür erhalten die Sparer bei einigen Banken auch eine inländische Steuer-ID im Anlageland. Die Quellensteuer lässt sich durch eine Ansässigkeitsbescheinigung bei einigen Banken minimieren. Diese Ansässigkeitsbescheinigung ist oft in Englisch oder Landessprache auszufüllen, vom deutschen Finanzamt zu signieren und wieder an die Bank im Ausland zu senden. Die Zinsbroker unterstützen Sie als Anleger bei dieser Prozedur.
Um eine Doppelbelastung der Anleger durch Zahlung von Quellensteuer im Ausland und Abgeltungssteuer im Inland zu vermeiden bestehen mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen. Im Rahmen dieser Festlegungen lässt sich gezahlte Quellensteuer bei der deutschen Abgeltungssteuer oft bis 15% anrechnen. Um diese Anrechnung zu erwirken, benötigen Sie von der Anlagebank einen Nachweis über die einbehaltene Quellensteuer.
Einige Festgeldbanken mit Quellensteuerabzug:
WeltSparen
Addiko Bank, Österreich, 25 % Quellensteuer (Reduzierung auf 0 % mit Ansässigkeitsbescheinigung möglich)
Alior Bank, Polen, 19 % Quellensteuer (Reduzierung auf 5 % möglich)
Banca Farmafactoring, Spanien, 20 % Quellensteuer (Reduzierung auf 0 % möglich)
Fibank, Bulgarien, 10 % Quellensteuer (Reduzierung auf 5 % möglich)
Zinspilot
Alpha Bank, Rumänien, 16 % Quellensteuer, Reduzierung auf 0 % möglich
Austrian Anadi, Österreich 25 % Quellensteuer
Rietumu Bank, Lettland, 10 % Quellensteuer, Reduzierung auf 0 % möglich